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Vermögen und Verträge

Vermögensübersicht erstellen: Was gehört hinein?

Eine strukturierte Übersicht über Konten, Versicherungen und Verträge erleichtert Angehörigen die Orientierung — ganz ohne Bewertung oder Anlageberatung.

Veröffentlicht
25.07.2026
Redaktion
VorsorgeTresor-Redaktion
Lesezeit
2 Min.

Zum Einordnen

Dieser Artikel bietet allgemeine, verständliche Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts-, Medizin- oder Finanzberatung. Bei persönlich bedeutsamen Entscheidungen kann eine fachkundige Beratung sinnvoll sein.

Eine Vermögensübersicht ist keine Bewertung Ihres Vermögens und keine Finanzplanung — sie ist schlicht eine strukturierte Liste, welche Konten, Versicherungen und Verträge überhaupt bestehen. Genau das fehlt Angehörigen im Ernstfall oft am meisten.

Keine Vermögensverwaltung, keine Anlageberatung

Dieser Artikel und eine entsprechende Übersicht dienen der reinen Dokumentation. Sie ersetzen keine Vermögensverwaltung, keine Anlageberatung und keine automatische Bewertung von Vermögenswerten.

Warum eine Übersicht wichtiger ist als der genaue Wert

Angehörige stehen im Ernstfall selten vor der Frage "Wie viel ist das wert?" — sondern vor der Frage "Was gibt es überhaupt, und bei wem?". Eine Bank, eine Versicherung oder ein Vertrag, von deren Existenz niemand weiss, wird leicht übersehen. Der genaue Kontostand ist dabei zweitrangig; entscheidend ist die Auffindbarkeit.

Was in eine Vermögensübersicht gehört

  • Bankverbindungen (Bank, Kontoart, grob: laufendes Konto oder Sparkonto)
  • Vorsorgekonten (Säule 3a, Freizügigkeitskonten)
  • Wertschriftendepots, ohne Bewertung der einzelnen Positionen
  • Versicherungen (Lebens-, Hausrat-, Gebäude-, Rechtsschutzversicherung)
  • Immobilien und wichtige Grundstücke
  • Laufende Verträge mit finanzieller Relevanz (Hypothek, Leasing, grössere Abonnements)
  • Schulden und offene Verpflichtungen

Was bewusst nicht hineingehört

  • Exakte, sich ständig ändernde Kontostände
  • Bewertungen von Liegenschaften oder Wertschriften
  • Passwörter oder Zugangsdaten zu Online-Banking (siehe digitaler Nachlass)
  • Anlageempfehlungen oder Einschätzungen zu einzelnen Produkten

Struktur statt Vollständigkeit um jeden Preis

Eine Vermögensübersicht muss nicht jede Kleinigkeit erfassen. Sinnvoller als Vollständigkeit ist eine klare Struktur, die regelmässig aktualisiert wird:

  1. Grobe Kategorien bilden

    Bank, Vorsorge, Versicherungen, Immobilien, Verträge — als feste Struktur.

  2. Institution statt Detail erfassen

    Bei welcher Bank, bei welcher Versicherung — nicht jede Vertragsklausel.

  3. Regelmässig aktualisieren

    Eine grobe jährliche Überprüfung reicht meist aus, um relevante Änderungen abzubilden.

  4. Ort der Originalunterlagen vermerken

    Wo die eigentlichen Verträge und Policen liegen, nicht nur die Übersicht selbst.

Ergänzung zum Testament, kein Ersatz

Eine Vermögensübersicht beschreibt, was vorhanden ist. Wie es im Todesfall verteilt wird, regelt das Testament beziehungsweise die gesetzliche Erbfolge — die Übersicht selbst hat keine rechtliche Verfügungswirkung.

Weiterführend

Digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen oder Online-Depots werden im Artikel zum digitalen Nachlass ergänzend behandelt.

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