Digitaler Nachlass: Konten und Zugänge vorsorgen
E-Mail, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher: Was mit digitalen Konten im Todesfall geschieht und wie Sie Ihre Angehörigen darauf vorbereiten, ohne Passwörter unsicher zu hinterlegen.
- Veröffentlicht
- 25.07.2026
- Redaktion
- VorsorgeTresor-Redaktion
- Lesezeit
- 2 Min.
Zum Einordnen
Digitale Konten — E-Mail-Postfächer, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Online-Banking — hinterlassen Sie genauso wie physische Unterlagen. Der Unterschied: Ohne Vorbereitung wissen Angehörige oft nicht einmal, welche Konten überhaupt existieren.
Was rechtlich gilt — und was nicht
In der Schweiz gibt es kein eigenständiges Gesetz zum digitalen Nachlass. Digitale Vermögenswerte (z. B. Guthaben auf einem Online-Konto) fallen grundsätzlich unter das allgemeine Erbrecht wie jeder andere Vermögenswert auch. Der Zugriff auf ein Konto ist davon aber zu unterscheiden: Er richtet sich zusätzlich nach den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters — manche löschen Konten nach dem Tod automatisch, andere bieten einen formellen Antragsprozess für Angehörige an, wieder andere reagieren nur auf eine Erbbescheinigung.
Zwei getrennte Fragen
Wer rechtlich Anspruch auf ein digitales Vermögen hat (Erbrecht) und wer technisch darauf zugreifen kann (Anbieter-Richtlinien), sind zwei unterschiedliche Fragen — eine gute Vorbereitung berücksichtigt beide.
Was Sie konkret vorbereiten können
- Eine Übersicht, welche wichtigen Konten überhaupt existieren (E-Mail, Banking, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Abonnements)
- Den Namen eines genutzten Passwortmanagers, falls vorhanden — nicht die Passwörter selbst
- Angaben dazu, wer im Ernstfall informiert werden soll
- Hinweise, ob ein Konto gelöscht, archiviert oder von einer bestimmten Person weitergeführt werden soll
Warum Passwörter nicht einfach irgendwo notiert werden sollten
Eine Liste mit Klartext-Passwörtern in einem Dokument, einer E-Mail oder einer unverschlüsselten Datei ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko — sie kann genauso leicht von der falschen Person gefunden werden wie von der richtigen. Sinnvoller ist eine Trennung:
Übersicht statt Passwörter
Halten Sie fest, welche Konten es gibt und bei welchem Passwortmanager die Zugangsdaten liegen — nicht die Zugangsdaten selbst.
Vertrauensperson benennen
Legen Sie fest, wer im Ernstfall Zugriff auf den Passwortmanager erhalten soll, und klären Sie das direkt mit dieser Person.
Physischer Ort dokumentieren
Falls Zugangsdaten physisch hinterlegt sind (z. B. in einem Bankschliessfach), halten Sie fest, wo.
Grenzen dieser Vorbereitung
Eine gute Übersicht ersetzt nicht die Auseinandersetzung mit den Nutzungsbedingungen wichtiger Anbieter — diese ändern sich, und nicht jeder Dienst bietet denselben Zugriffsprozess für Angehörige. Bei besonders wichtigen Konten (z. B. dem primären E-Mail-Postfach, das oft für Passwort-Resets bei anderen Diensten genutzt wird) lohnt sich ein Blick in die aktuellen Richtlinien des jeweiligen Anbieters.
Weiterführend
Eine Vermögensübersicht kann digitale Vermögenswerte (z. B. Kryptowährungen oder Online-Depots) mit erfassen, getrennt von reinen Zugangs-Verweisen.
Quellen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), allgemeines Erbrecht — Es gibt in der Schweiz kein eigenständiges Gesetz zum digitalen Nachlass — digitale Vermögenswerte fallen grundsätzlich unter das allgemeine Erbrecht, der Zugriff auf Konten wird zusätzlich durch die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter bestimmt.