Vorsorgeauftrag in der Schweiz verständlich erklärt
Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer im Fall der Urteilsunfähigkeit Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln soll. So funktioniert er nach Schweizer Recht.
- Veröffentlicht
- 25.07.2026
- Redaktion
- VorsorgeTresor-Redaktion
- Lesezeit
- 2 Min.
Zum Einordnen
Ein Vorsorgeauftrag bestimmt, wer Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten übernehmen soll, falls Sie urteilsunfähig werden — etwa nach einem schweren Unfall oder bei fortschreitender Demenz. Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet im Ernstfall die Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wer diese Aufgabe übernimmt.
Was ein Vorsorgeauftrag regelt
Ein Vorsorgeauftrag kann drei Bereiche abdecken, einzeln oder zusammen:
- Personensorge — etwa Wohnsituation und alltägliche Betreuung
- Vermögenssorge — Verwaltung von Bankkonten, Liegenschaften und laufenden Zahlungen
- Vertretung im Rechtsverkehr — Verträge abschliessen, Behördengänge erledigen
Sie bestimmen selbst, wie eng oder weit gefasst der Auftrag ist, und können mehrere Personen für unterschiedliche Bereiche einsetzen oder eine Ersatzperson für den Fall benennen, dass die erste Wahl nicht verfügbar ist.
Gültigkeitsvoraussetzungen
Ein Vorsorgeauftrag ist nach Art. 360–369 ZGB nur in zwei Formen gültig:
Eigenhändig
Vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet — nicht am Computer verfasst und ausgedruckt.
Öffentlich beurkundet
Durch eine Notarin oder einen Notar beurkundet.
Ein blosses Formular, das nur unterschrieben wird, erfüllt die eigenhändige Form nicht — der gesamte Text muss handschriftlich sein.
Wann der Vorsorgeauftrag wirksam wird
Anders als oft angenommen, gilt ein Vorsorgeauftrag nicht automatisch ab Unterschrift. Er wird erst wirksam, wenn:
Urteilsunfähigkeit eintritt
Die auftraggebende Person kann ihre Angelegenheiten nachweislich nicht mehr selbst besorgen.
Die KESB den Auftrag validiert
Die Erwachsenenschutzbehörde prüft die Gültigkeit und Eignung der beauftragten Person und erklärt den Vorsorgeauftrag für wirksam.
Jederzeit widerrufbar
Solange Sie urteilsfähig sind, können Sie einen Vorsorgeauftrag jederzeit widerrufen oder anpassen — in derselben Form, in der er ursprünglich errichtet wurde.
Vorsorgeauftrag versus gesetzliche Vertretung
Ohne gültigen Vorsorgeauftrag greift bei Urteilsunfähigkeit die gesetzliche gegenseitige Vertretung durch Ehe- oder eingetragene Partner nur eingeschränkt — sie deckt bestimmte alltägliche Rechtshandlungen ab, nicht aber die vollständige Vermögensverwaltung. Für weitergehende Befugnisse und für unverheiratete Paare oder andere Vertrauenspersonen ist ein eigener Vorsorgeauftrag notwendig.
Keine Rechtsberatung
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die genaue Formulierung eines Vorsorgeauftrags — insbesondere bei komplexeren Vermögensverhältnissen — sollte im Zweifel fachlich geprüft werden.
Weiterführend
Der Vorsorgeauftrag ergänzt die Patientenverfügung: Während die Patientenverfügung medizinische Wünsche regelt, betrifft der Vorsorgeauftrag rechtliche und finanzielle Angelegenheiten. Beide zusammen ergeben ein vollständigeres Bild Ihrer Vorsorge.
Quellen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 360–369 (Vorsorgeauftrag) — Seit der Revision des Erwachsenenschutzrechts, in Kraft seit 1. Januar 2013.